Ihre Vorsorgevollmacht können Sie per Post oder über das Internet gegen Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer registrieren lassen.
Beim Zentralen Vorsorgeregister können Sie Ihre Vorsorgevollmacht jedoch nicht deponieren. Sie melden nur die Tatsache, dass Sie eine Vorsorgevollmacht verfasst haben, den Ort, wo sie hinterlegt ist, sowie Namen und Anschrift des/der Bevollmächtigten. Die Betreuungsgerichte haben Zugriff auf dieses Register und können so erfahren, ob und wo eine Vorsorgevollmacht existiert. So kann man zum Beispiel in einem Notfall sicher sein, dass man nicht einen Betreuer oder eine Betreuerin zugewiesen bekommt, obwohl man bereits mit einer Vollmacht vorgesorgt hat.