Was ist ein Betreuungsverein - und was tut er?


Am 01.01.1992 trat das Betreuungsgesetz in Kraft und löste damit Vormundschaften und Pflegschaften für Erwachsene ab. Mit dieser Rechtsänderung wurden die Rechte hilfsbedürftiger Menschen zugunsten einer größtmöglichen Selbstbestimmung wesentlich gestärkt.

Am 01.06.1993 nahm der Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Kaiserslautern-Stadt seine Arbeit auf.

 


Unsere Aufgaben:

 

  •      wir führen Betreuungen durch
  •      beraten und unterstützen gerichtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer
  •      bieten Fortbildungsveranstaltungen und Erfahrungsaustausch zur gesetzlichen Betreuung an
  •      bieten individuelle Beratung und Unterstützung
  •      beraten zu den Vorsorgemöglichkeiten Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  •      stellen Informationsmaterialien zur Verfügung
  •      bieten Vereinen, Interessengruppen u. ä. Vorträge und Informationen zu Betreuung und Vorsorge

 


Wir unterstützen Sie bei der Ausübung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als Betreuer/in und Bevollmächtigte/r.


Wir sind für Sie da

 

  •      wenn Sie Fragen zur rechtlichen Betreuung haben
  •      wenn Sie als ehrenamtliche/r Betreuer/in tätig werden möchten
  •      wenn Sie bereits als ehrenamtliche/r gesetzliche/r Betreuer/in oder Bevollmächtigte/r tätig sind
  •      wenn Sie sich informieren möchten über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
  •      wenn Sie Unterstützung benötigen bei der Erstellung Ihrer Vollmacht oder Betreuungs- und Patientenverfügung

 


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