Sie
suchen ein anspruchsvolles Ehrenamt? Sie
setzen sich gerne für andere Menschen ein? Sie
möchten hilfsbedürftigen Menschen das Gefühl geben, in unserer Gesellschaft angenommen zu werden?
Dann sind Sie bei uns richtig !
Wir suchen ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen und führen diese in ihre Aufgaben ein.
Voraussetzungen:
Einfühlungsvermögen
keine Berührungsängste im Umgang mit Behörden
Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen
Wir bieten:
individuelle Beratung und Unterstützung
Erfahrungsaustausch mit anderen Betreuern und Betreuerinnen
Einführung in das Betreuungsrecht
Regelmäßige Fortbildungsangebote
Haftpflichtversicherung
Wir helfen Ihnen durch:
Einführung in Ihre Aufgaben
Beratung in Rechtsfragen
Vermittlung praktischer Kenntnisse
Einzelgespräche
Informationsabende
Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch
Fort- und Weiterbildung
Zusendung von Informationsschriften
Dafür erhalten Sie:
das Gefühl, wichtige Vertrauensperson und Ansprechpartner zu sein
gesellschaftliche Anerkennung
eine Aufwandspauschale in Höhe von 425,00€ jährlich
Als Anerkennung für die Ausübung Ihres Ehrenamtes und als Ausgleich für Aufwendungen können Sie eine Aufwandspauschale in Höhe von 425,00 € jährlich bei Gericht beantragen. Die Aufwandsentschädigung wird jährlich, frühestens ein Jahr nach der Bestellung, gewährt. Der Anspruch auf Zahlung der Aufwandsentschädigung erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, geltend gemacht wird. D.h., dass jeweils spätestens am 31.03. des Folgejahres die Pauschale beantragt werden muss.
Auch die nächsten Verwandten haben Anspruch auf Kostenerstattung oder Aufwandspauschale.
Ist der bzw. die Betreute mittellos, können Sie die Aufwandsentschädigung aus der Staatskasse verlangen. Ist der/die Betreute vermögend, kann die Entschädigung nach Genehmigung des Betreuungsgerichtes aus dem Vermögen entnommen werden.
Sie können für 6 Betreuungen Aufwandsentschädigung pro Jahr steuerfrei beantragen.