Wir suchen...

Sie suchen ein anspruchsvolles Ehrenamt?
Sie setzen sich gerne für andere Menschen ein?
Sie möchten hilfsbedürftigen Menschen das Gefühl geben, in unserer Gesellschaft angenommen zu werden?


    Dann sind Sie bei uns richtig !

Wir suchen ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen und führen diese in ihre Aufgaben ein.


Voraussetzungen:
  • Einfühlungsvermögen
  • keine Berührungsängste im Umgang mit Behörden
  • Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen

Wir bieten:
  • individuelle Beratung und Unterstützung
  • Erfahrungsaustausch mit anderen Betreuern und Betreuerinnen
  • Einführung in das Betreuungsrecht
  • Regelmäßige Fortbildungsangebote
  • Haftpflichtversicherung

Wir helfen Ihnen durch:
  • Einführung in Ihre Aufgaben
  • Beratung in Rechtsfragen
  • Vermittlung praktischer Kenntnisse
  • Einzelgespräche
  • Informationsabende
  • Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch
  • Fort- und Weiterbildung
  • Zusendung von Informationsschriften

Dafür erhalten Sie:
  • das Gefühl, wichtige Vertrauensperson und Ansprechpartner zu sein
  • gesellschaftliche Anerkennung
  • eine Aufwandspauschale in Höhe von 425,00€ jährlich

Als Anerkennung für die Ausübung Ihres Ehrenamtes und als Ausgleich für  Aufwendungen können Sie eine Aufwandspauschale in Höhe von 425,00 € jährlich bei Gericht beantragen. Die Aufwandsentschädigung wird jährlich, frühestens ein Jahr nach der Bestellung, gewährt. Der Anspruch auf Zahlung der Aufwandsentschädigung erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, geltend gemacht wird. D.h., dass jeweils spätestens am 31.03. des Folgejahres die Pauschale beantragt werden muss.

Auch die nächsten Verwandten haben Anspruch auf Kostenerstattung oder Aufwandspauschale.

Ist der bzw. die Betreute mittellos, können Sie die Aufwandsentschädigung aus der Staatskasse verlangen. Ist der/die Betreute vermögend, kann die Entschädigung nach Genehmigung des Betreuungsgerichtes aus dem Vermögen entnommen werden.

Sie können für 6 Betreuungen Aufwandsentschädigung pro Jahr steuerfrei beantragen.


Link zu Antrag für mittellose Betreute
Link zu Antrag für vermögende Betreute

Bei weiteren Fragen berät Sie gerne unser hauptamtlicher Mitarbeiter Karl Martin Lehnung.

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