In Deutschland werden ca. 1,3 Millionen Menschen durch eine/n Betreuer/in vertreten, weil sie ihre Entscheidungsfähigkeit verloren haben.
Krankheit, Unfall, Altersdemenz - Das kann jeden treffen !
Wer soll dann für Sie entscheiden? Die nächsten Verwandten können nicht automatisch für Sie tätig werden.
Haben Sie nichts geregelt, bestimmt ein/e Betreuungsrichter/in, wer als Betreuer oder Betreuerin Ihre Interessen wahren und vertreten soll. Meist verpflichtet er/sie Verwandte mit der Betreuung. Solange Sie im Vollbesitz Ihrer geistigen Fähigkeiten sind, können Sie eine Vertrauensperson mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.
Bestimmen Sie daher schon jetzt, welche konkreten Wünsche Sie für den Fall Ihrer Betreuungsbedürftigkeit haben und wer Sie dann vertreten soll.
Nähere Informationen zu Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung finden Sie auf den folgenden Unterseiten.